JMStV
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
- • § 4 - Unzulässige Angebote
- • § 5 - Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote
- • § 11 - Jugendschutzbeauftragte
Schutz von Kindern und Jugendlichen auf unserer Plattform
Diese Website richtet sich ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Zugang ist für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren strengstens untersagt. Wir setzen umfassende technische und organisatorische Maßnahmen um, um den Jugendschutz zu gewährleisten.
Bestätigung der Volljährigkeit bei der Registrierung
Upload eines gültigen Ausweisdokuments
KI-gestützte Dokumentenvalidierung
Bei Bedarf durch geschulte Mitarbeiter
Zertifiziert: Unser AVS entspricht den Anforderungen der KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) und erfüllt § 4 JMStV.
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder
Strafgesetzbuch - Jugendschutzbestimmungen
Jugendschutzgesetz des Bundes
Externe Jugendschutzbeauftragte
Zertifiziert durch die KJM
Beratung des Unternehmens und Schulung der Mitarbeiter
Ansprechpartnerin für Aufsichtsbehörden
Innerhalb von 2 Stunden nach Meldung
Bei begründetem Verdacht sofortige Entfernung
Entsprechende Sanktionen und Behördenmeldung
Quartalsbericht an die Landesmedienanstalten | Letzter Bericht: Q1 2025 |Aktuellen Bericht einsehen →